Diese Funktionsausbildung qualifiziert die Teilnehmenden dazu, im Auftrag vom Anlagenbeauftragten die Spannungsfreiheit der Oberleitung festzustellen und die Oberleitung einzuerden.
Das Praxistraining schließt mit einer praktischen Leistungskontrolle ab, die von unserem Dozent durchgeführt wird.
Hierbei wird der Nachweis über die ordnungsgemäße Durchführung der Bahnerdung in der richtigen Reihenfolge erbracht.
Voraussetzungen für die Ausbildung:
- Tauglichkeit: Die Anforderungen an den Bahnerdungsberechtigten gem. Handbuch 10700 (Tauglichkeit und Eignung feststellen)
Hinweis: Gilt nicht für Einsatzkräfte der Feuerwehr.
- Persönliche Voraussetzungen: Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Entsprechend Ausbildungsrichtlinie 046.2301 dürfen die Teilnehmenden nach bestandener Leistungskontrolle als Bahnerdungsberechtigten eingesetzt werden.
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